Zielgruppe
Im Jugendhaus Eppenhain sollen Jugendliche Aufnahme finden, die mit einem oder mehreren der folgenden Auffälligkeiten belastet sind:
- delinquentes Verhalten mit erheblicher Rückfallgeschwindigkeit,
- aggressives Verhalten gegenüber anderen,
- übermäßige Kritikempfindlichkeit mit überzogenem Abwehrverhalten,
- Bindungsarmut und Bindungslosigkeit, bis hin zur Unfähigkeit Beziehungen und Bindungen zu Mitmenschen aufzunehmen,
- autoaggressives Verhalten (Selbstverletzungen, Essstörungen),
- schwere Erziehungsprobleme, z. B. im Kontext mit ADHS,
- Alkohol- und Drogengefährdung,
- Verhaltensauffälligkeiten im Kontext mit neuen Medien (exzessiver Internetkonsum, zwanghafter Gebrauch von Mobiltelefonen),
- fehlende Kooperation in Jugendhilfeeinrichtungen durch Entweichung und Abbruch,
- Schulverweigerung,
- Verwahrlosung, Trebegängertum,
- gefährdendes Umfeld z. B. im kriminellen Milieu.
Die Einrichtung ist ungeeignet für Jugendliche,
- mit einer akuten psychiatrischen Problematik, die nicht durch medikamentöse Unterstützung kontrolliert werden kann,
- die akut suizidal sind,
- die einer stationären psychiatrischen Behandlung bedürfen,
- bei denen eine akute und verfestigte Suchtmittelabhängigkeit vorliegt, die eine stationäre Therapie im Sinne der SGB V und VI (Entgiftung und Entwöhnung) erfordert,
- bei denen eine geistige Behinderung in einem Ausmaß vorliegt, das eine Betreuung in einer Behinderteneinrichtung erfordert,
- mit schwerwiegender medizinischer Indikation (z.B. Anfallsleiden).